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Jugendordnung

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend im  Weiss-Blau-Casino 84 Memmingen e.V.

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert sowie zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§ 3 Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt den/die Jugendwart/in. Wahlberichtigt sind alle jugendlichen Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr.

§ 4 Jugendkasse

Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für die jugendpflegerische Maßnahmen. Die Jugendkasse unterliegt der Verantwortung des Vereinsschatzmeisters.

§ 5 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Vorstandschaft beschlossen und von der Mitgliederversammlung des gesamten Vereins mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/ treten mit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

§ 6 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 28.03.2009